
Regeln & Bestimmungen
Allgemeine Regeln
Voraussetzung für eine Gastkarte ist ein gültiger, deutscher Fischereischein.
Gestattet ist ausschließlich das Karpfen- und Welsangeln (nur mit Wochenkarte) auf den ausgewiesenen Plätzen, sowie das Spinnfischen (nur mit Tageskarte). Alle anderen Angeltechniken sind untersagt.
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere über Mindestmaße und Schonzeiten, sind zwingend einzuhalten. Verstöße führen zum Einzug der Gastkarte.
Beim Karpfen- und Welsangeln (Wochenkarte) ist bei Kontrolle der Karte(n) zusätzlich ein Klappspaten vorzuzeigen.
Es ist streng verboten, gefangene Fische zu hältern.
Das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nicht gestattet. Zelte müssen naturfarben sein.
Das Schwimmen und Baden ist im gesamten See verboten. Nicht markierte Uferbereiche sowie das Areal rund um das Hausboot dürfen nicht betreten werden (Grenze Tor).
Mit dem KFZ dürfen nur die befestigten Wege befahren werden. Parkplätze vor dem grünen Tor nutzen.
Der Angelplatz ist vor dem Verlassen von jeglichem Müll zu säubern. Bei Zuwiderhandlung ist eine Reinigungsgebühr von 100,-€ zzgl. Entsorgungskosten fällig.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist am gesamten Gewässer stets Folge zu leisten. Das Hausrecht liegt bei der Angel Domäne.
Schonzeiten und Entnahme
| Fischart | Mindestmaß | Schonzeit | Fangbeschränkung |
|---|---|---|---|
| Hecht | 60-75cm | 01.02. - 30.04.* | Entweder 1 Hecht oder 1 Zander. Danach muss das Angeln eingestellt werden |
| Zander | 60-75cm | 01.02. - 31.05.* | Entweder 1 Hecht oder 1 Zander. Danach muss das Angeln eingestellt werden |
| Karpfen | - | - | Ausschließlich gemäß Platzregeln |
| Wels | 60-120cm | 01.02. - 30.04.* | 1 Stück |
| Barsch | 30cm | 01.02. - 30.04.* | 1 Stück |
* Wichtiger Hinweis: Während der Schonzeit vom 01.02. – 30.04. gilt ein generelles Kunstköder- und Köderfischverbot.
Karpfenangeln
Nur mit gültiger Wochenkarte am Festplatz (Sa 0:00 - Fr 24:00).
Ein gültiger Marker muss vorhanden sein.
Bei Entnahme (35-40cm): Marker durch Kiemen & Angeln einstellen.
Unbenutzte Marker sind innerhalb eines Kalenderjahres übertragbar.
Max. 3 Karpfenruten im Abstand von höchstens 10m.
Boote und Futterboote sind erlaubt.
Ausschließlich Boilies, Tigernüsse oder Mais als Hakenköder.
Kein Futterkorb, Futterspirale oder Feeder erlaubt.
Posenangeln (Zigfloats etc.) ist verboten.
Abspannen und Umlenken ist nicht gestattet.
Leader-Pflicht (Rigtube, Leadcore o.ä.).
Schlagschnur-Pflicht (mind. 10m 0,5mm Mono).
Wiegen & Fotografieren nur über der Abhakmatte oder im Wasser.
Abhakmatte, Kescher & Klinikum/Antiseptikum sind Pflicht.
Das Fischen auf Raubfische beim Karpfenangeln ist verboten.
Welsangeln
Nur mit gültiger Wochenkarte am Festplatz (Sa 0:00 - Fr 24:00).
Ein gültiger Marker muss vorhanden sein.
Bei Entnahme (60-120cm): Marker durch Kiemen & Angeln einstellen.
Das Angeln ist mit 3 Welsruten im Abstand von max. 10m gestattet.
Naturköder & Köderfische ab 20cm erlaubt (keine Entnahme aus dem See).
Spinnfischen ist beim Welsangeln nicht erlaubt.
Abhakmatte und Kescher sind Pflicht.
Spinnfischen
Nur mit gültiger Tageskarte (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang).
Angeln mit einer Spinnrute und Kunstködern vom Ufer aus erlaubt.
Auf markierten Festplätzen nur dann, wenn diese nicht besetzt sind.
Ein Kescher ist zwingend Pflicht.
Hechte und Zander unter 60cm und über 75cm zurücksetzen.
Nach Entnahme des ersten Fisches ist das Angeln einzustallen (Fangbegrenzung beachten).
Fragen zur Auslegung der Regeln? Besuche unser FAQ oder kontaktiere uns.